Als Steuerberaterin bin ich an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Die StBVV gibt für die einzelnen Leistungen keinen genauen Betrag, sondern einen Vergütungsrahmen vor. Kriterien für die Höhe des Honorars sind der erforderliche zeitliche Aufwand und der Schwierigkeitsgrad. Arbeitsteilung ist eine Möglichkeit die Höhe des Honorars zu beeinflussen. Da man den anfallenden Aufwand vorher oft nicht ermitteln kann ist eine Sichtung der Unterlagen vor Beginn der Arbeiten Voraussetzung, um das entstehende Honorar zutreffend zu ermitteln. Werde ich in Bereichen tätig, in denen das Honorar nicht durch die StBVV geregelt ist (z.B. betriebswirtschaftliche Beratung) gelten die allgemeinen Vorschriften im Sinne der § 612 Abs. 2 BGB und § 632 Abs. 2 BGB. Bei Absprache des Auftrages werde ich Ihnen die entstehenden Vergütungen mitteilen.Vergütungsinformationen Impressum / Datenschutz